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  • OSTHEOPATHISCHE MEDIZIN FÜR SÄUGLINGE UND KLEINKINDER


    Bei der erstmaligen osteopathischen Behandlung wird der kleine Patient und seine Eltern zunächst umfassend über seine Krankheitsgeschichte befragt. Anschließend erfolgt eine ausführliche körperliche Untersuchung und damit eng verknüpft eine erste Behandlung, die bei Säuglingen und Kindern zwischen 20-30min. dauern. Im Allgemeinen werden zwei bis drei Termine benötigt.


    BEI WELCHEN BESCHWERDEN WENDE ICH KINDER-OSTEOPATHIE AN?

    Bei Säuglingen kann es infolge einer schwierigen Geburt zu funktionellen Störungen kommen. Hinweise für eine komplizierte Geburt des Säuglings sind:

    • Anwendung einer Saugglocke oder Zange Kaiserschnitt wegen Geburtsstillstande
    • Kaiserschnitt wegen Geburtsstillstande
    • Schlüsselbeinbruch während der Geburt
    • Beckenendlage oder Schräglage
    • Sehr kurze (ca. 1 Stunde) oder sehr lange Geburt (mehr als 10 Stunden)
    • einseitiger Kopfhaltung
    • Abflachung des Hinterkopfes
    • Schiefhals
    • Überstrecken des Kopfes
    • Trinkschwierigkeiten in Kombination mit o.g. Störungen
    • Starke Blähungen
    • Aufstoßen

    • Große Unruhe mit Verkrampfung der Hände und Arme
    • Schreikind (besonders nachts)

    AB WANN IST EINE UNTERSUCHUNG SINNVOLL?

    Bei Säuglingen kann es infolge einer schwierigen Geburt zu funktionellen Störungen kommen.
    Da die Natur sehr viele Störungen innerhalb der ersten 4 Wochen selbst reguliert, sollte ein Säugling ab der 4. Woche osteopathisch untersucht und behandelt werden. Eine Ausnahme bilden schwerste Geburtstraumata.
    Bei einer kinderärztlichen Untersuchung sollten zuvor organische und strukturelle Erkrankungen ausgeschlossen worden sein.


    DIE LEISTUNGEN

    Die Osteopathie ist keine Kassenleistung. Viele gesetzliche Krankenkassen tragen jedoch anteilig die Kosten. Die Kosten pro Behandlungseinheit (ca. 30 Min.) belaufen sich auf ca. 75 EUR, je nach individuellem Krankheitsbild und Behandlungsablauf. Nach Abschluss der Behandlung wird eine Rechnung nach GOÄ erstellt.

    Privatpatienten
    Bei Privatpatienten bezahlen die privaten Krankenversicherer in der Regel osteopathische Behandlungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).